oö.planet #104

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

mit der Aufhebung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes auf Bundesebene durch den Verfassungsgerichtshof knapp vor Weihnachten wurde wieder eines der sogenannten Leuchtturmprojekte von Türkis-Blau I in zentralen Punkten als verfassungswidrig erklärt. Klar ist, dass nun auch der oberösterreichische Landtag handeln und das oberösterreichische Sozialhilfegesetz, das ab 1. Jänner in Kraft getreten ist, verfassungskonform reparieren muss. Denn im vorauseilenden Gehorsam wurden Bestimmungen übernommen, die nun aufgehoben wurden, etwa die finanzielle Benachteiligung von Mehrkindfamilien. Wenn das Gesetz nicht geändert wird, ist es nur eine Frage der Zeit, bis der Verfassungsgerichtshof auch das oberösterreichische Gesetz aufhebt. Denn eines wird durch die Urteile des obersten Gerichts klar: Der Sozialstaat darf die Schwächsten unserer Gesellschaft nicht allein im Regen stehen lassen. Daher muss auch Oberösterreich in seinen Ausführungsgesetzen darauf schauen, dass alle gleichbehandelt werden…

 

..meint Marco Vanek, Chefredakteur

 

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